Vielstimmig - Pfarrgemeinderatswahl am 17. März

Unter dem Motto „vielstimmig“ finden am Sonntag, den 17. März, in allen Pfarren Österreichs die Pfarrgemeinderatswahlen statt. In der Diözese St. Pölten sind neben allen Katholiken ab dem 16. Lebensjahr mit Hauptwohnsitz in der Diözese auch alle Gefirmten zur Wahl berechtigt. 
In Pfarren, in denen das Familienwahlrecht beschlossen wurde, können Eltern auch für ihre nicht wahlberechtigten Kinder die Stimme abgeben.

Über die Hälfte der Pfarrgemeinderäte sind Frauen
Die Funktionsperiode des Pfarrgemeinderates dauert fünf Jahre. Bei der letzten Wahl im Jahr 1997 wurden in der Diözese St. Pölten über 4.900 Pfarrgemeinderäte gewählt. Fast 40 Prozent von ihnen kamen damals neu in den Pfarrgemeinderat. Über die Hälfte, nämlich fast 51 Prozent, waren Frauen. Die Wahlbeteiligung entsprach in etwa der Anzahl der sonntäglichen Kirchenbesucher und lag bei 32,5 Prozent der wahlberechtigten Katholiken der Diözese.

Gewählt wird in allen Pfarren. Ausnahmen gibt es nur in genau begründeten Fällen. Vor fünf Jahren wurden in 400 der insgesamt 424 Pfarren der Diözese die Wahlen durchgeführt. Neben den gewählten Mitgliedern sind im Pfarrgemeinderat noch die offiziellen Mitglieder wie Priester, Diakon, Pastoralassistenten und Religionslehrer vertreten, weiters Delegierte katholischer Organisationen und berufene Mitglieder. Ein Pfarrgemeinderat hat je nach Größe der Pfarre zehn bis 30 Mitglieder.
Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, den Pfarrer bei der Leitung der Pfarre mitverantwortlich zu unterstützen und über Fragen des pfarrlichen Lebens zu beraten. In den meisten Pfarren bildet der Pfarrgemeinderat Ausschüsse zu verschiedenen Schwerpunkten, etwa Liturgie, Caritas, Soziales, Bildung, Öffentlichkeitsarbeit, Kinder und Jugend, Senioren, usw.