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Weihbischof Dr. Heinrich Fasching bleibt Generalvikar

Keine Rechtsunsicherheit

Die von Bischof Dr. Kurt Krenn am 30. September verfügte Entbindung von Weihbischof Dr. Heinrich Fasching von seinem Amt als Generalvikar ist nicht rechtskräftig. Das stellte am Montag, dem 4. Oktober das Sekretariat des Apostolischen Visitators Bischof DDr. Klaus Küng nochmals klar.

In der Mitteilung des Sekretariats heißt es, dass dieser Feststellung auch die Zustimmung der zuständigen Kongregation in Rom zugrunde liege, die verfügt hatte, dass "während der Apostolischen Visitation in der Diözese Sankt Pölten ohne die Zustimmung des Visitators keine Ernennungen und Versetzungen von Klerikern vorgenommen werden mögen".

"Es besteht also keine Rechtsunsicherheit, weil es der Kongregation, die ein Dokument ausstellt, zukommt, ihre Aussagen in rechter Weise zu interpretieren", so der Wortlaut der Aussendung.


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