Über den Sitz von Altbischof Krenn ist eine Entscheidung getroffen worden. Altbischof Krenn wird eine bestehende Wohnung beziehen, die im Eigentum der Diözese steht und im Herbst frei geworden ist. Die St. Pöltener Wohnung in der Klostergasse 14 hat sich als kostengünstige, angemessene und in relativ kurzer Zeit realisierbare Lösung herausgestellt. Die Diözese kommt damit ihrer Verpflichtung nach, wie das auch im Kirchenrecht vorgesehen ist, für die Unterbringung des Altbischofs zu sorgen und aufzukommen.
Im Zuge der Neuvergabe dieser Wohnung an Bischof Krenn wird eine Wohneinheit im selben Haus von zwei geistlichen Schwestern bezogen werden, die bislang in Räumen des Bischofshauses untergebracht waren.
Nach 15 Jahren sind Restaurierungs- und Reparaturarbeiten (Ausmalen, Erneuern defekter Leitungen) notwendig gewordenen. In geringem Umfang werden Adaptierungsarbeiten wie der Einbau eines Treppenliftes im Haus durchgeführt. Die Arbeiten werden wie bei den anderen Häusern der Diözese unter der Aufsicht des Diözesanbauamtes durchgeführt.